Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45 b SGB XI

Für Wen?

Pflegebedürftige Menschen in häuslicher Pflege ab dem Pflegegrad 1 haben gegenüber ihrer Pflegekasse Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 € pro Monat. Dieser Betrag ist zweckgebunden einzusetzen und soll dazu beitragen, dass Pflegepersonen entlastet werden und Pflegebedürftige möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung bleiben und dort ihren Alltag weiterhin bewältigen können.

Seit 2016 haben wir die Zulassung vom Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) erhalten, diese Unterstützungsleistung für pflegebedürftige Menschen anbieten und bei den Pflegekassen abrechnen zu dürfen.

Mit diesem Angebot verfolgen wir das Ziel, Menschen mit physischen oder psychischen Einschränkungen die Möglichkeit zu geben, an der Gesellschaft teilzuhaben, der damit einhergehenden Isolierung entgegen zu treten und ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

 

Wir bieten in Einzel- und Gruppenbetreuung sowohl in den Räumlichkeiten des Vereines als auch in der häuslichen Umgebung:

-         Betreuungs- und Beschäftigungsangebote (z.B. Gedächtnistraining, gemeinsames Lesen,  Singen und Kaffeetrinken, Entspannungsübungen, Gesellschaftsspiele, Kreativangebote)

-        Mobilisation und Aktivierung (z.B. Spaziergänge, Einkäufe, Behördengänge, Arztbesuche, Bewegungsübungen, der Jahreszeit typische Feste feiern, Ausfahrten in die nähere Umgebung)

Wie wir arbeiten:

In vertraulichen Gesprächen erarbeiten wir gemeinsam Ziele und die passenden Strategien. Sollte noch kein Pflegegrad vorliegen, unterstützen wir Sie bei der Antragstellung. 

Die jeweiligen Unterstützungsangebote finden einmal pro Woche statt und werden auf Wunsch  direkt mit dem Kostenträger von uns abgerechnet.

Es besteht auch die Möglichkeit,  diese Leistung als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an unsere hauptamtlichen Mitarbeiter des Vereines unter 03763/501904.